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AGB

1. Allgemein
Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen unsere Bedingungen zugrunde, sie gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Abweichende Bedingungen des Abnehmers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
Bei telefonischer Bestellung und fernmündlichen Angeboten keine Haftung.

2. Lieferzeit
Die Lieferzeit beträgt ca. 10 bis 14 Tage nach Eingang des Geldes. Die Lieferzeit gilt nur als annähernd vereinbart.
Bei vorzeitiger Lieferung ist dieser und nicht der ursprünglich vereinbarte Zeitpunkt maßgeblich.
Die Lieferfrist verlängert sich - auch innerhalb eines Lieferverzuges - angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die der Lieferant trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte z. B. Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Arbeitskampfmaßnahmen. Entsprechendes gilt auch im Fall von Streik und Aussperrung. Der Lieferant hat dem Abnehmer solche Hindernisse unverzüglich mitzuteilen.
Bei späteren Abänderungen des Vertrages, die die Lieferfrist beeinflussen können, verlängert sich die Liefertrist, sofern nicht besondere Vereinbarungen hierüber getroffen werden, in angemessenem Umfang.

3. Preis und Zahlung

Preis
Aufträge, für die nicht ausdrücklich Preise vereinbart sind, werden zu dem am Tage gültigen Listenpreise berechnet.
Alle aufgeführten Endkundenpreise sind Brutto-Preise und verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer (z.Zt. 19 % - bei Buchbestellungen und Futtermittel wird z. Zt. 7 % berechnet); ausgenommen Exporte und EU Verbringungen.
Alle aufgeführten Händler-Einkaufspreise sind Netto-Preise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (z.Zt. 19 % - bei Buchbestellungen und Futtermittel wird z. Zt. 7 % berechnet); ausgenommen Exporte und EU Verbringungen.

Zahlung
Die Zahlungen sind per Vorabüberweisung bzw. Postnachnahme zu entrichten (Inland). Ausland- Vorabüberweisung.
Eine Belieferung auf offene Rechnung kann nicht erfolgen.
Bei Zahlungsverzug werden Zinsen zu banküblichen Konditionen belastet. Alle auf dieser WebPage aufgeführten Preise sind Euro-Preise (€).

4. Gefahrenübergang, Versand und Fracht
Wird die Ware auf Wunsch des Abnehmers diesem zugeschickt, so geht mit ihrer Auslieferung an den Versandbeauftragten des Lieferanten, spätestens jedoch mit Verlassen des Lagers die Gefahr des zufälligen Verschwindens und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Abnehmer unabhängig davon über, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Abnehmer über.
Fracht- und Verpackungskosten werden auf der Rechnung separat ausgewiesen. Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund der Allgemeinen Deutschen Spediteursbedingungen (ADSp), neueste Fassung und den empfohlenen Bedingungen des BSL. Lieferung erfolgt unfrei ab Werk Brüggen.

5. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen dem Lieferanten und dem Abnehmer Eigentum des Lieferanten. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berührt den Eigentumsvorbehalt nicht. Als Bezahlung gilt erst der Eingang des Gegenwertes beim Lieferanten.
Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt; eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm jedoch nicht gestattet. Der Abnehmer ist verpflichtet, die Rechte des Vorbehaltsverkäufers beim Weiterverkauf von Vorbehaltsware auf Kredit zu sichern.
Die Forderung des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Abnehmer schon jetzt an den Lieferanten ab. Der Lieferant nimmt diese Abtretung an. Ungeachtet der Abtretung und des Einziehungsrechts des Lieferanten ist der Abnehmer zur Einziehung solange berechtigt, als er seine Verpflichtungen gegenüber dem Lieferanten und nicht in Vermögensverfall gerät. Auf Verlangen des Lieferanten hat der Abnehmer die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen dem Lieferanten zu machen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die im voraus abgetretenen Forderungen, hat der Abnehmer den Lieferanten unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten.
Der Lieferant verpflichtet sich, die ihm nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen nach seiner Wahl auf Verlangen des Abnehmers in soweit freizugeben, als der Wert die zu sichernden Forderungen um 20 % übersteigt.

6. Gewährleistung, Haftung, Mängelrüge und Rücklieferung

a) Sachmangelgewährleistungsansprüche
Ist der Liefergegenstand im Zeitpunkt des Gefahrenüberganges mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, so hat der Lieferant - nach seiner Wahl - unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche des Abnehmers Ersatz zu liefern oder nachzubessern. Die Feststellung solcher Mängel muss unverzüglich (gemäß § 60 ADSP, auch soweit sie nicht erkennbar sind) dem Spediteur/Lieferanten innerhalb von 4 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich mitgeteilt werden.
Rücklieferungen und Rücksendungen werden generell nur frachtfrei angenommen. Bei berechtigter Reklamation wird die Fracht gutgeschrieben.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Monat. Sie beginnt mit der Auslieferung der Ware an den Abnehmer. Die Gewährleistungsfrist endet jedoch spätestens 1 Monat, nachdem die Ware das Lager des Lieferanten verlassen hat.
Läßt der Lieferant eine ihm gestellte angemessene Nachfrist verstreichen, ohne Ersatz geleistet oder den Mangel behoben zu haben, so hat der Abnehmer ein Rücktrittsrecht. Für Ersatzlieferungen oder Nachbesserungsarbeiten haftet der Lieferant im gleichen Umfang wie für den ursprünglichen Liefergegenstand; für Ersatzlieferungen beginnt die Gewährleistungsfrist neu zu laufen.

b) Sonstige Schadensersatzansprüche
Schadensersatzansprüche bei Verletzungen an unserer Ware sowie aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Verzug, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Lieferanten.

c) Gewährleistung, Haftung
Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel erlöschen, wenn sie der Käufer nicht binnen vier Tagen seit Übergabe schriftlich rügt, Im übrigen verjähren Gewährleistungsansprüche einen Monat nach Übergabe.
Als Gewährleistung wird dem Käufer zunächst nach unserer Wahl Nachbesserung (Reparatur) oder kostenfreie Ersatzlieferung gewährt. Die Reparatur erfolgt in diesem Fall kostenlos.
Sollte die Reparatur nachweislich nicht innerhalb einer angemessenen Frist erfolgt sein bzw. trotz dreimaligen Versuchs fehlschlagen, hat der Käufer das Recht, Ersatzlieferung zu verlangen, die Herabsetzung des Kaufpreises zu erwirken oder den Kaufvertrag rückgängig zu machen.
Der Käufer muss den Kaufgegenstand sorgfältig prüfen und Mängelrügen der Firma GO! unverzüglich (innerhalb von 4 Tagen nach Erhalt der Ware) schriftlich mitteilen.
Der Rechnungsbeleg ist bei Inanspruchnahme unserer Gewährleistung unbedingt mit vorzulegen, damit nachgewiesen werden kann, dass der Kaufgegenstand bei uns erworben worden ist.
Der Gewährleistungsanspruch erlischt bei Schäden infolge unsachgemäßer Behandlung, Gewalteinwirkung von außen sowie grundsätzlich bei Eingriffen in den Kaufgegenstand durch nichtautorisierte Personen.

7. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Lieferanten.
Der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten wird durch den Sitz des Lieferanten bestimmt, nach seiner Wahl auch durch den Sitz des Abnehmers.
Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Ergänzungen

Aufgrund eines erheblichen Mehraufwandes bei der Erstellung der Exportdokumente ist es uns leider erst möglich, Aufträge, die für den Export bestimmt sind, ab einem Warenwert von mindestens 200,- € auszuliefern.

Lieferzeit: Lieferungen erfolgen umgehend nach Eingang der Bestellung. Verzögerungen können eintreten bei Artikeln, die durch Nachlieferung von Vorlieferanten Z. Zt. des Auftrages nicht am Lager sind. Solche Artikel werden automatisch in den Rückstand genommen (ausgenommen: Rückstände aus Nachnahmelieferungen) und nachgeliefert. (Nicht erwünschte Nachlieferungen müssen dem Lieferanten generell mitgeteilt werden, so dass ein Sperrvermerk in der EDV eingegeben werden kann). Ein Schadensersatzanspruch wegen nicht termingerechter Lieferung kann nicht geltend gemacht werden.

Reklamation: Berechtigte Reklamationen werden nur innerhalb von 4 Tagen nach Erhalt der Lieferung anerkannt. Rücksendungen werden nur nach vorheriger Absprache mit Angabe der Lieferschein- und Rechnungsnummer angenommen. Rechnungsabzüge werden nur nach erfolgter Gutschrift anerkannt. Es wird eine Pauschale von 15 % (mindestens 5,00 €) für die Bearbeitung und Wiedereinlagerung erhoben. Siehe auch spezielle Hinweise bei einzelnen Artikelnummern. Ausgenommen sind Qualitätsmängel. Rücklieferungen werden nur frachtfrei angenommen.

Sonderanfertigungen: Für Sonderanfertigungen werden durchschnittlich 20 % Aufschlag berechnet. Bei extremen Maßen bitte Kostenvoranschlag anfordern. Sonderanfertigungen müssen schriftlich bestätigt werden und sind von der Rücknahme ausgeschlossen.

Preisänderungen, technische Änderungen sowie Farbabweichungen und Detailänderungen bei Bildern sind vorbehalten. Für Druckfehler kann keine Haftung übernommen werden.

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